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AGB laut Mitgliedsvertrag

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1. Ein Jahresvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monate und beginnt am Tag der Anmeldung ( Siehe Anmeldungsdatum Mitgliedsvertrag)

2. Die Mitgliedschaft ist spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich,

dem Studio zu kündigen. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um 12 Monate und ist dann immer 3 Monate vor Ablauf der Verlängerung schriftlich kündbar.

3. Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei groben Verstößen oder sittenwidrigem Verhalten hat das Studio Körpermitte das Recht, ein Hausverbot auszusprechen.

 

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AGB laut Mitgliedsvertrag

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Stillegung/Vertragspause ( Inaktive Teilnehmer )  Der Mitgliedsvertrag kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener, langanhaltender Krankheit, Schwangerschaft, oder vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum stillgelegt werden. Hierzu muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, welches die vorrausichtliche Dauer und Art der Krankheit angibt. Bei einer genehmigter Vertragspause verlängert sich der Vertrag um die stillgelegte Zeit. Es wird bei einer vorübergehenden Stilllegung des Vertrages eine Bearbeitungsgebühr von 15 € fällig. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit, sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Kurze Krankheiten entbinden nicht von der Verpflichtung aus diesem Vertrag. Es können nur komplette Monate berücksichtigt werden. Die Studioleitung hat nach Prüfung und einer Interessenabwägung das Recht eine Stilllegung des Vertrages abzulehnen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

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